Trennung oder Scheidung?
Sind sich beide Parteien die in einer Ehe leben noch nicht sicher, ob sie sich scheiden
lassen wollen, kann eine Trennungsvereinbarung getroffen werden.
Eine Trennung ist jederzeit möglich wenn sich die Parteien über die Modalitäten
geeignet haben.
Will nur eine Partei eine Scheidung, muss die
scheidungswillige Partei eine zweijährige Trennungsfrist abwarten.
Bei einer Auflösung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genügt
ein Trennungsjahr.
Kindesrecht
Das Kindesrecht hat Priorität. Kinder haben keinen Einfluss auf das Scheitern
einer Beziehung. Hier ist eine schonende, schmerzarme und zukunfts-
orientierte Lösung zu finden. Das Schweizerische Scheidungsrecht zieht das gemeinsame elterliche Sorgerecht vor.
Weiter ist die Obhut der Kinder zu klären. Obhut bedeutet, bei welchem Elternteil
das/die Kinder in Zukunft leben. Da die Kinder meist unter der
Trennung oder Scheidung der Eltern leiden, wird in der Mediation versucht,
eine möglichst grosszügige und weitgehende Kontaktregelung zwischen Kind und
Elternteilen zu erarbeiten und zu regeln.
Was ist in einer Scheidungskonvention zu regeln:
- Zuteilung der elterlichen Sorge und Obhut für die gemeinsamen Kinder bei Scheidung.
- Besuchsrecht und Ferien der Kinder bei Scheidung.
- Unterhaltsbeiträge für die Kinder bei Scheidung.
- Unterhaltsbeiträge an die Ehegatten bei Scheidung.
- Wer bleibt in der Wohnung/Haus und wie lange bei Scheidung.
- Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung.
- Steuerangelegenheiten
- Berufliche Vorsorge bei Scheidung.
- Gerichtskosten, andere Kosten, Beratungskosten bei Scheidung.
- Vermögen, Einkommen, Schulden und weitere relevante Themen bei einer Scheidung.
Sie können mich auch gerne über mein Kontaktformular ansprechen.
Ich werden Ihre Informationen vertraulich behandeln
www.scheidungsmediator.ch
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