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                        Was ist Mediation, Scheidungsmediation? 
                       Mediation wird oft bei Trennung, Scheidung, Erbauseinandersetzungen oder im Wirtschaftsbereich angewendet um eine aussergerichtiliche Lösung und Einigung zu finden und eigenverantwortlich und selbstbestimmend eine Vereinbarungen zu 
                         treffen,  bei welchen die Interessen und die Bedürfnisse aller Beteiligten mit 
                         berücksichtigt werden. 
                       
                       Eine Mediation ist ein komplexes, strukturiertes Verfahren und bezieht die 
                         wirtschaftlichen, rechtlichen und emotionalen Aspekte mit ein. 
                         In einer Mediation bei Trennung und Scheidung werden alle persönlichen und 
                         sachliche Trennungsfolgen oder Scheidungsfolgen mit einbezogen, sowie die Regelungen welche den Umgang mit den gemeinsamen Kinder betreffen. 
                       
                       Der Mediator ist ein allparteilicher Dritter welcher Konflikte zwischen den Beteiligten
                         auf konstruktive Art und Weise entschärft um mit den Parteien eine gemeinsame
                         Lösung und Vereinbarung zu erarbeiten. Die Kommunikationsfähigkeit zwischen den
                         Beteiligten wird dadurch auch für die Zukunft verbessert. 
                         
                       Eine Mediation kann nur durchgeführt werden, wenn Offenheit, Kooperation
                         und Transparenz vorliegt und die Beteiligten freiwillig zu einem Mediationsverfahren 
                         einwilligen. Ein Mediationsverfahren unterliegt der Vertraulichkeit. 
                         
                       In einer Mediation wird verhandelt, vor Gericht wird behauptet und bewiesen.
                         In vielen Fällen verhindert die Mediation Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung aussergerichtlich zu erarbeiten
                         hat  finanzielle, zeitliche, und moralische Vorteile. 
                         Eine Vereinbarung kann von einem Anwalt zur Fairnesskontrolle überprüft werden. 
                         
                       Ausbildung eines Mediators 
                        Die Grundausbildung und die Kompetenz zur Durchführung von Mediationen umfassen 
                         mindestens 200 Ausbildungsstunden, erstrecken sich über einen Zeitraum 
                         von zwei Jahren und wird mit einer Diplomarbeit abgeschlossen. 
                         Die zusätzliche Ausbildung Familienmediation (Scheidungen, Trennungen, Erbschaft)
                         gliedert sich in einem juristischen Teil (Familienrecht -Scheidungsrecht) und basiert auf dem Ansatz der systematischen
                         Beratung mit Paaren und Familien. Es werden neben dem juristischen
                         Fachwissen auch Erkenntnisse aus der Konfliktforschung, aus der Scheidungsforschung, 
                         aus der Sozialpsychologie und aus der Entwicklungspsychologie vermittelt. 
                         
                       Ablauf einer Mediation 
                       Zu Beginn einer Scheidungsmediation gehört das gegenseitige Kennenlernen,  
                         ein Informationsaustausch, die Auftragsklärung, die Vorbereitung und der Abschluss einer 
                         Mediationsvereinbarung. Danach werden die anstehenden Verhandlungs-und
                         Konfliktpunkte von allen Beteiligten gesammelt und bearbeitet. Es werden 
                         verschiedene Optionen entwickelt, wechselseitiges Verständnis und Akzeptanz für die 
                         Sichtweise des Anderen vermittelt und verschiedene
                         Lösungsoptionen bearbeitet, welche auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden, Vor und 
                         Nachteile werden abgewogen.  
                         Die daraus entstehenden Optionen werden verhandelt 
                         und es wird gemeinsam eine zukunftsorientierte Regelung und Vereinbarung erarbeitet. 
                         In einer Mediation können mit Zustimmung der Parteien Einzelgespräche stattfinden.
                         Die Parteien können eine Mediation jederzeit beenden. Auch der Mediator kann eine
                         Mediation beenden, wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche 
                         Kommunikation oder eine Einigkeit zwischen den Parteien nicht zu erwarten ist. 
                        Mediation hilft bei der Bewältigung von Krisen, sowie bei der Entwicklung neuer
                         Perspektiven für sich selbst, oder mit Ihrem Partner. 
                          
                          
                        Was kostet eine Mediation? 
                       Ein Mediationsverfahren ist im allgemeinen kostengünstiger als ein Gerichtsprozess mit Anwaltskosten, 
                         Prozesskosten, Gutachten etc. 
                       Eine Mediation erfordert erfahrungsgemäss etwa 2 bis 4 Sitzungen à ca. 1 ½ - 2 Stunden, kann aber auch aneinanderfolgend sein. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich je nach Fall und Art des Konflikts und wird individuell vereinbart. 
                        
                       Honoraransatz 
                       
                         
                           | Eine Mediation kostet pro Stunde ab  | 
                           CHF 200.00 bis CHF 250.00  | 
                          
                         
                           | Scheidungskonvention oder Trennungsvereinbarung | 
                           nach Aufwand und Komplexität  | 
                          
                         
                           |   | 
                             | 
                          
                         
                           | Allg. Schreibarbeiten bei Bedarf | 
                           nach Aufwand  | 
                          
                         
                           | Telefon, bei Bedarf, Vor- oder Nacharbeiten | 
                           nach Aufwand  | 
                          
                         
                           | Drittkosten und Gerichtskosten werden 
                                                    separat verrechnet | 
                             | 
                          
                         
                           |   | 
                             | 
                          
                         
                           | Bei Bedarf werden Anwaltskosten separat verrechnet | 
                             | 
                          
                            
                     
                       
                         - Die Leistungen sind mehrwertsteuerpflichtig.
 
                         - Das Mediationshonorar ist nicht erfolgsabhängig.
 
                         - Vereinbarungen können nur zwei Werktage im Voraus abgesagt oder verschoben werden, 
                                            andernfalls wird die eingeplante Zeit als Mediationsstunde verrechnet.                         
 
                         - Termine können auch über Mittag oder an Wochenenden festgelegt werden.
 
                         - Möglich sind Mediationen oder Coaching über das Internet per Skype. 
 
                                               
                       Eine ausgebildete Mediatorin hat gute Rechtskenntnisse, ist aber keine Anwältin und vertritt die Beteiligten nicht vor Gericht. 
                                         Das Mediationsverfahren ist seit Januar 2011 in der Schweizerischen Zivilprozessordnung integriert. 
                         
                       Weitere Mediations-Anwendungsmöglichkeiten  
                       
                         - Erbschaftsauseinandersetzungen, Erbstreit, Erbteilung, oder Erbschaftsregelungen.
 
                         - Konflikte bei Aufteilungen von Immobilien, Unternehmen, Kunst, Anlagen und andere Werte.
 
                         - Konflikte im Unternehmensbereich, oder im Arbeitsbereich, bei innerbetrieblichen und ausserbetrieblichen
Konflikten. Konflikte im Wirtschaftsbereich.
 
                         - Entscheidungsverhandlungen und schwiegen Vertragsverhandlungen.
 
                         - Bei Eheverträgen, Erbverträgen, Testamenten, um gemeinsame Lösungen zu finden.
 
                         - Bei Konflikten in Familienunternehmen, in Unternehmen oder bei einer Nachfolgeregelung.
 
                         - Seniorenmediation bei welchen es um Vorerbbezügen oder um Interessenskonflikten geht.
 
                         - Konflikten rund um die Immobilie oder um den Immobilienbesitz.
 
                         - Differenzen bei Mieter/Vermieter oder Stockwerkeigentümerschaften.
 
                                                 
                         
                       Weitere Mediationsbereiche sehen Sie auf unserer Webseite www.mediator-zürich.ch  
                       Mediation eignet sich auch gut bei Eheverträgen, Konkubinatsverträgen, Erbverträgen, Erbstreit, Nachfolgeregelung, Generationenproblemen, Beziehungskonflikten, Nachbarschaftsstreit oder bei Konflikten im Wirtschaftsbereich. 
                       
  
                         
                       Sie können mich auch gerne über mein Kontaktformular ansprechen. 
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                         www.scheidungsmediator.ch 
                         www.family-office-schweiz.ch 
                         www.mediator-zürich.ch 
                        
                         
                         
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