www.scheidungsmediator.ch  
 
Themenbereiche
 
Scheidung
Trennung
Beziehung
Mediation
Konfliktberatung
Streitschlichtung
Scheidungsberatung
Scheidungsmediation
Paarmediation
Beziehungsmediation
Familienmediation
Scheidung und Kinder
Scheidung und Vermögen
Scheidung und
Wohnsitz

Scheidung und Güterstand
Scheidung und Besuchsrecht
Scheidung und
Unterhaltszahlungen
Scheidung und Steuerrecht
Scheidung und
Altersvorsorge
Scheidung und zukünftiger
Umgang
Scheidung und Firma
Scheidung und Immobilien
Ehevertrag
Konvention
Erbvertrag
Was kostet eine Mediation?
   
 

 

  Warning: Use of undefined constant php - assumed 'php' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /home/httpd/vhosts/scheidungsmediator.ch/httpdocs/__seitenanfang_3.inc.php on line 1 Warning: Use of undefined constant php - assumed 'php' (this will throw an Error in a future version of PHP) in /home/httpd/vhosts/scheidungsmediator.ch/httpdocs/__seitenanfang_3.inc.php on line 5

Scheidungsberatung - Scheidungsmediation - Scheidungscoaching

 

Beatrice Gasser,

Anerkannte Mediatorin SDM-FSM-SKWM mit Wirtschafts- und Rechtsausbildung

 

Ausbildung Mediation & Coaching

  • Familienmediation und Familienrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz mit einem juristischen Teil im Familien-und Scheidungsrecht und einem Teil der Beratung von Paaren und Familien, Fachwissen und Erkenntnisse aus der Konfliktforschung, aus der Scheidungsforschung, der Sozialpsychologie und aus der Entwicklungspsychologie mit Weiterbildung im Eherecht und Erbrecht.

  • Mediation in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung an der Fachhochschule Nordwestschweiz und
    an der Universität St. Gallen, Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Mediation in
    Wirtschaft, Arbeitswelt und öffentlichem Bereich.

  • Mediation bei Konflikten mit und in Familienunternehmen an der Fachhochschule Nordwest-
    schweiz.

  • Coaching, Beratung in der Praxis im IAP Institut für angewandte Psychologie.

 

Rechtsausbildung

  • Master in Business Law (Supsi) - Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  • Laufende Weiterbildung im Scheidungsrecht, Erbrecht, Nachfolgeregelung
  • CAS im Handels und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Negotiation, Leadership, Change Management, Compliance und Corporate Governance (Supsi)

 

Grundausbildung

  • Dipl. Betriebsökonomin an der höheren Wirtschaftsfachschule in Zürich, mit Weiterbildung im Bereich Nachfolgeplanung und Regelung, Steuern, M&A - Firmenverkauf an der Universität St. Gallen und FH.
  • Immobilienvermarktung-, Verwaltung-, Schatzung, Immobilienverkauf, Due Diligence,(SVIT, SIV,FH,KS)

 

Akkreditierung zum Mediator

Durch den Schweizerischen Dachverband Mediation SDM-FSM und von der Schweizerischen Kammer
für Wirtschaftsmediation SKWM anerkannt.

 

>> Gebührenordnung bei einem Rechtsstreit: Gebührenrichtlinien VBR Zivil

 

Die Mediation ist seit 2011 in der Schweizerischen Zivilprozessordnung integriert. Mediation bietet
den Ehepaaren die Chancen eine gemeinsame, freiwillige, einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und persönliches Engagement kosten können mit einem Mediationsverfahren vermieden werden.

 

Bei einer Scheidung wird das Vermögen nach dem jeweiligen Güterstand aufgeteilt:

Errungenschaftsbeteiligung

Der häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung sofern das Paar nicht per Ehevertrag einen anderen Güterstand wählt.
Beim Güterstand Errungenschaftsbeteiligung kommt es Im Scheidungsfall zu einer güterrechtlichen
Auseinandersetzung, was bedeutet, dass das Vermögen beider Partner in Errungenschaft und in Eigengut aufgeteilt wird. Zum Eigengut gehört, was einer Partei (Ehefrau oder Ehemann) schon vor der Heirat gehört hat, inklusiv Erbschaft oder Schenkung. Alles was während der Ehe entgeltlich erworben wurde ist Errungenschaft. Bei einer Scheidung hat jeder Ehepartner Anspruch auf sein Eigengut und auf die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Wird zum Beispiel das Haus gemeinsam gekauft wird es bei einer Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt Jeder hat Anrecht auf den Anteil (Eigengut), den er beim Erwerb beigesteuert hatte. Das restliche Kapital aus der Errungenschaft wird halbiert. Kann eine Partei seiner finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (Hypothek) wird die Liegenschaft meist verkauft.

Bei einer Scheidung oder Trennung ist es von Vorteil, wenn man bei einer gemeinsamen Liegenschaft über den Kapitalfluss Buch führt. Bei einer Scheidung sollte man nachweisen können, wer die Liegenschaft mit welchen Mitteln gekauft, amortisiert und wer zusätzliches Kapital investiert hat. Probleme können entstehen, wenn einer der Miteigentümer nicht aus dem Haus ziehen will- hier hilft meist eine Mediation.

Gütertrennung

Wenn jede Partei Eigentümer seines eigenen Vermögens bleiben will, kann das Paar im Ehevertrag die Gütertrennung wählen. Im Falle einer Scheidung hat der andere Ehepartner keine güterrechtliche Ansprüche auf sein Vermögen. Sollte der eine Partner dem anderen Ehepartner beim Kauf einer Liegenschaft unterstütz haben, hat dieser bei einer Scheidung Anrecht auf die Wertsteigerung der Liegenschaft. Gütertrennung betrifft nicht die Unterhaltszahlungen.

Gütergemeinschaft (Gesamteigentum)

Die Gütergemeinschaft wird durch einen Ehevertrag vereinbart.. Beide Partner bilden somit eine güterrechtliche Gemeinschaft. Das gesamte Einkommen und das Vermögen beider Ehepartner
wird zu einem Gesamtgut vereinigt und gehört beiden Ehepartner. Das Paar verfügt nur gemeinsam über das Gesamtgut und haben den gleichen Anspruch auf das Gesamtgut.

 

 

 

Sie können mich auch gerne über mein Kontaktformular ansprechen.

Ich werden Ihre Informationen vertraulich behandeln

 

www.scheidungsmediator.ch
www.family-office-schweiz.ch
www.mediator-zürich.ch


 

 

  © gasserconsulting.com