Beatrice Gasser,

Anerkannte Mediatorin SDM-FSM-SKWM mit Wirtschafts- und Rechtsausbildung
Ausbildung Mediation & Coaching
- Familienmediation und Familienrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz mit einem juristischen Teil im Familien-und Scheidungsrecht und einem Teil der Beratung von Paaren und Familien, Fachwissen und Erkenntnisse aus der Konfliktforschung, aus der Scheidungsforschung, der Sozialpsychologie und aus der Entwicklungspsychologie mit Weiterbildung im Eherecht und Erbrecht.
- Mediation in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung an der Fachhochschule Nordwestschweiz und
an der Universität St. Gallen, Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Mediation in
Wirtschaft, Arbeitswelt und öffentlichem Bereich.
- Mediation bei Konflikten mit und in Familienunternehmen an der Fachhochschule Nordwest-
schweiz.
- Coaching, Beratung in der Praxis im IAP Institut für angewandte Psychologie.
Rechtsausbildung
- Master in Business Law (Supsi) - Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
- Laufende Weiterbildung im Scheidungsrecht, Erbrecht, Nachfolgeregelung
- CAS im Handels und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Negotiation, Leadership, Change Management, Compliance und Corporate Governance (Supsi)
Grundausbildung
- Dipl. Betriebsökonomin an der höheren Wirtschaftsfachschule in Zürich, mit Weiterbildung im Bereich
Nachfolgeplanung und Regelung, Steuern, M&A - Firmenverkauf an der Universität St. Gallen und FH.
- Immobilienvermarktung-, Verwaltung-, Schatzung, Immobilienverkauf, Due Diligence,(SVIT, SIV,FH,KS)
Akkreditierung zum Mediator
Durch den Schweizerischen Dachverband Mediation SDM-FSM und von der Schweizerischen Kammer
für Wirtschaftsmediation SKWM anerkannt.
>> Gebührenordnung bei einem Rechtsstreit: Gebührenrichtlinien VBR Zivil
Die Mediation ist seit 2011 in der Schweizerischen Zivilprozessordnung integriert.
Mediation bietet
den Ehepaaren die Chancen eine gemeinsame, freiwillige,
einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Gerichtsverfahren,
die viel Zeit, Geld und persönliches Engagement kosten können mit einem Mediationsverfahren
vermieden werden.
Bei einer Scheidung wird das Vermögen nach dem jeweiligen Güterstand aufgeteilt:
Errungenschaftsbeteiligung
Der häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung sofern das Paar nicht per
Ehevertrag einen anderen Güterstand wählt.
Beim Güterstand Errungenschaftsbeteiligung kommt es Im Scheidungsfall zu einer güterrechtlichen
Auseinandersetzung, was bedeutet, dass das Vermögen beider Partner in Errungenschaft und
in Eigengut aufgeteilt wird. Zum Eigengut gehört, was einer Partei (Ehefrau oder Ehemann)
schon vor der Heirat gehört hat, inklusiv Erbschaft oder Schenkung. Alles was während der
Ehe entgeltlich erworben wurde ist Errungenschaft. Bei einer Scheidung hat jeder Ehepartner
Anspruch auf sein Eigengut und auf die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Wird zum
Beispiel das Haus gemeinsam gekauft wird es bei einer Scheidung zwischen den Partnern
aufgeteilt Jeder hat Anrecht auf den Anteil (Eigengut), den er beim Erwerb beigesteuert
hatte. Das restliche Kapital aus der Errungenschaft wird halbiert. Kann eine Partei
seiner finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (Hypothek) wird die Liegenschaft
meist verkauft.
Bei einer Scheidung oder Trennung ist es von Vorteil, wenn man bei einer
gemeinsamen Liegenschaft über den Kapitalfluss Buch führt. Bei einer Scheidung sollte
man nachweisen können, wer die Liegenschaft mit welchen Mitteln gekauft, amortisiert
und wer zusätzliches Kapital investiert hat. Probleme können entstehen, wenn einer
der Miteigentümer nicht aus dem Haus ziehen will- hier hilft meist eine Mediation.
Gütertrennung
Wenn jede Partei Eigentümer seines eigenen Vermögens bleiben will, kann das Paar
im Ehevertrag die Gütertrennung wählen. Im Falle einer Scheidung hat der andere Ehepartner
keine güterrechtliche Ansprüche auf sein Vermögen. Sollte der eine Partner dem anderen
Ehepartner beim Kauf einer Liegenschaft unterstütz haben, hat dieser bei einer Scheidung
Anrecht auf die Wertsteigerung der Liegenschaft. Gütertrennung betrifft nicht die Unterhaltszahlungen.
Gütergemeinschaft (Gesamteigentum)
Die Gütergemeinschaft wird durch einen Ehevertrag vereinbart.. Beide Partner bilden somit
eine güterrechtliche Gemeinschaft. Das gesamte Einkommen und das Vermögen beider Ehepartner
wird zu einem Gesamtgut vereinigt und gehört beiden Ehepartner. Das Paar verfügt nur
gemeinsam über das Gesamtgut und haben den gleichen Anspruch auf das Gesamtgut.
Sie können mich auch gerne über mein Kontaktformular ansprechen.
Ich werden Ihre Informationen vertraulich behandeln
www.scheidungsmediator.ch
www.family-office-schweiz.ch
www.mediator-zürich.ch
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