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                       Beatrice Gasser, 
                         
                       Anerkannte  Mediatorin SDM-FSM-SKWM mit Wirtschafts- und Rechtsausbildung 
                         
                       Ausbildung Mediation & Coaching  
                       
                         - Familienmediation und Familienrecht an der Fachhochschule Nordwestschweiz mit einem juristischen Teil im Familien-und Scheidungsrecht und einem Teil der Beratung von Paaren und Familien, Fachwissen und Erkenntnisse aus der Konfliktforschung, aus der Scheidungsforschung, der Sozialpsychologie und aus der Entwicklungspsychologie mit Weiterbildung im Eherecht und Erbrecht.
 
  
                         - Mediation in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung an der Fachhochschule Nordwestschweiz und
 
                                            an der Universität St. Gallen, Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, Mediation in 
                                            Wirtschaft, Arbeitswelt und öffentlichem Bereich.
 
  
                         - Mediation bei Konflikten mit und in Familienunternehmen an der Fachhochschule Nordwest-
 
                           schweiz.
 
  
                         - Coaching, Beratung in der Praxis im IAP Institut für angewandte Psychologie.
 
                        
                         
                       Rechtsausbildung 
                       
                         - Master in Business Law (Supsi) - Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
 
                         - Laufende Weiterbildung im Scheidungsrecht, Erbrecht, Nachfolgeregelung
 
                         - CAS im Handels und Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Negotiation, Leadership, Change Management, Compliance und Corporate Governance (Supsi)
 
                          
                        
                         
                       Grundausbildung 
                       
                         - Dipl. Betriebsökonomin an der höheren Wirtschaftsfachschule in Zürich, mit Weiterbildung im Bereich
                                            Nachfolgeplanung und Regelung, Steuern, M&A - Firmenverkauf an der Universität St. Gallen                                             und FH.
 
                         - Immobilienvermarktung-, Verwaltung-, Schatzung, Immobilienverkauf, Due Diligence,(SVIT, SIV,FH,KS) 
 
  
                                               
                         
                       Akkreditierung zum Mediator 
                       Durch den Schweizerischen Dachverband Mediation SDM-FSM und von der Schweizerischen Kammer 
                                         für Wirtschaftsmediation SKWM anerkannt.  
                         
                       >> Gebührenordnung bei einem Rechtsstreit: Gebührenrichtlinien VBR Zivil 
                         
                       Die Mediation ist seit 2011 in der Schweizerischen Zivilprozessordnung integriert.
                                         Mediation bietet  
                                den Ehepaaren die Chancen eine gemeinsame, freiwillige, 
                                         einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Gerichtsverfahren,
                                         die viel Zeit, Geld und persönliches Engagement kosten können mit einem Mediationsverfahren
                                         vermieden werden. 
                         
                       Bei einer Scheidung wird das Vermögen nach dem jeweiligen Güterstand aufgeteilt: 
                         
                       Errungenschaftsbeteiligung 
                       Der häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung sofern das Paar nicht per
  Ehevertrag einen anderen Güterstand wählt. 
  Beim Güterstand Errungenschaftsbeteiligung kommt es Im Scheidungsfall zu einer güterrechtlichen 
  Auseinandersetzung, was bedeutet, dass das Vermögen beider Partner in Errungenschaft und
  in Eigengut aufgeteilt wird. Zum Eigengut gehört, was einer Partei (Ehefrau oder Ehemann)
  schon vor der Heirat gehört hat, inklusiv Erbschaft oder Schenkung. Alles was während der 
  Ehe entgeltlich erworben wurde ist Errungenschaft. Bei einer Scheidung hat jeder Ehepartner 
  Anspruch auf sein Eigengut und auf die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Wird zum 
  Beispiel das Haus gemeinsam gekauft wird es bei einer Scheidung zwischen den Partnern  
  aufgeteilt Jeder hat Anrecht auf den Anteil (Eigengut), den er beim Erwerb beigesteuert 
  hatte. Das restliche Kapital aus der Errungenschaft wird halbiert. Kann eine Partei 
  seiner finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen (Hypothek) wird die Liegenschaft 
  meist verkauft. 
                       Bei einer Scheidung oder Trennung ist es von Vorteil, wenn man bei einer 
  gemeinsamen Liegenschaft über den Kapitalfluss Buch führt. Bei einer Scheidung sollte
  man nachweisen können, wer die Liegenschaft mit welchen Mitteln gekauft, amortisiert 
  und wer zusätzliches Kapital investiert hat. Probleme können entstehen, wenn einer 
  der Miteigentümer nicht aus dem Haus ziehen will- hier hilft meist eine Mediation. 
                         
                       Gütertrennung 
                       Wenn jede Partei Eigentümer seines eigenen Vermögens bleiben will, kann das Paar 
  im Ehevertrag die Gütertrennung wählen. Im Falle einer Scheidung hat der andere Ehepartner 
  keine güterrechtliche Ansprüche auf sein Vermögen. Sollte der eine Partner dem anderen
  Ehepartner beim Kauf einer Liegenschaft unterstütz haben, hat dieser bei einer Scheidung 
  Anrecht auf die Wertsteigerung der Liegenschaft. Gütertrennung betrifft nicht die Unterhaltszahlungen. 
                        
                       Gütergemeinschaft (Gesamteigentum) 
                       Die Gütergemeinschaft wird durch einen Ehevertrag vereinbart.. Beide Partner bilden somit 
  eine güterrechtliche Gemeinschaft. Das gesamte Einkommen und das Vermögen beider Ehepartner 
  wird zu einem Gesamtgut vereinigt und gehört beiden Ehepartner. Das Paar verfügt nur 
  gemeinsam über das Gesamtgut und haben den gleichen Anspruch auf das Gesamtgut.  
                         
                       
  
                         
                       Sie können mich auch gerne über mein Kontaktformular ansprechen. 
                       Ich werden Ihre Informationen vertraulich behandeln 
                         
                       
                         www.scheidungsmediator.ch 
                         www.family-office-schweiz.ch 
                         www.mediator-zürich.ch 
                        
                         
                         
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